Vorsicht auf Verkaufsseiten wie ebay und Co.

Daran muss man einfach denken; wenn man als gewerblicher, aber auch als privater Verkäufer z.B. auf ebay oder eine andere Auktionsplattform etwas verkauft, muss man die aktuellen Verkaufsgesetzte einhalten. Ist einfach so!


Es hat bei der Geburt niemand gesagt, das Leben sei einfach. Und selbst wenn, man hätte es ja eh nicht verstanden 🙂 Wenn man also auf den bekannten Verkaufswebseiten (ebay…) etwas verkauft, auch wenn man das als Privatperson macht, auch wenn es sich um Dachbodenfunde handelt – es nützt alles nichts. Es gibt Gesetze, die dies regeln. Und diese Gesetze muss man (leider?) auch einhalten. Leider? Nicht leider. Einfach ja, man muss diese Gesetze einhalten. Denn man könnte ja auch der Käufer sein. Und dann möchte man auch nicht auf einen eventuellen Schwindel reinfallen. Klingt logisch. Ist es auch!

Verkaufen, Vertrag
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Verkaufen wollen sie alle. Und möglichst viel Geld möchte man auch haben. Aber fast immer muss man auch eine Garantie und in Folge Gewährleistung geben…

Auf was muss man achten?

Mal eben etwas verkaufen, auch wenn es nur ein paar Euro kosten soll, erfordert dennoch einige Regeln. Denn der Verkäufer möchte zwar Geld einnehmen. Aber der Käufer möchte ja nicht um jeden Preis Geld ausgeben. Der Käufer verlangt ja eine Gegenleistung. Nicht einfach nur einen Artikel. Der Artikel muss einwandfrei sein. Und wenn Sie exakt dieses Thema in der Auktion nicht benennen, dann muss man vom Normalfall ausgehen, also das der Artikel einwandfrei funktioniert. Der Artikel ist vielleicht nicht neu. Es könnte auch sein, der er ein paar Kratzer hat. Aber was ist denn, wenn der Artikel einen Mangel hat? Davon kann man nicht ausgehen. Außer, Sie beschreiben den Artikel korrekt. Oder bieten ihn als „defekt“ an. Eine bestimmte Funktion ist nicht möglich, die aber üblicherweise möglich sein muss. Davon muss der Käufer ja ausgehen, dass alles einwandfrei ist. Außer Sie beschreiben den Artikel so eindeutig (nicht zwangsläufig umfangreich), dass keine Fragen offen bleiben. Deswegen, auch wenn Sie von privat an privat etwas verkaufen, auch wenn es nur einmal pro Jahr ist, also ganz sicher nicht gewerblich ist, achten Sie bitte darauf, dass garantiert kein Ärger zwischen Käufer und Verkäufer entsteht. Beschreiben Sie Ihren Artikel so, dass auch Sie als Käufer (auch wenn Sie der Verkäufer sind) diesen Artikel mit gutem Gewissen so akzeptieren würden. Seien Sie also einfach fair und ehrlich.

Diese Sätze/Angaben sind wichtig

Wenn man unsicher ist, ob der Artikel vielleicht doch einen Mangel hat, auch wenn man den jetzt vielleicht als Verkäufer gar nicht erkennt, dann muss man das auch klar und deutlich so sagen und schreiben. Der Käufer muss einfach klar wissen, was Tango ist! Deswegen bieten Sie den Artikel entweder als „defekt“ an, oder schreiben Sie in Ihre Beschreibung, am besten ganz zuletzt unten;

„Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus.“ Zudem raten viele Rechtsexperten, in der eBay-Artikelbeschreibung noch folgenden Satz zu ergänzen mit: „Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.“

Machen Sie es so! Wenn nicht, haften Sie für alle auftretenden Schäden. Dazu ist zwar ggf. eine Klage des Käufers nötig, aber die geht heute ziemlich schnell über die Bühne. Denn viele Bürger*innen haben eine Rechtsschutzversicherung! Tun Sie sich das nicht an. Es gibt zwar immer unzufriedene Käufer. Aber man muss sich als Käufer auch nicht über´s Ohr hauen lassen!

Garantie und Gewährleistung

Wenn Sie einen neuen Artikel kaufen, z.B. lokal in einem Geschäft vor Ort, oder auch per Onlineshop, dann bekommen Sie eine Garantie. Diese besagt, dass der Artikel „garantiert“ einwandfrei ist. Also ohne Fehler. Diese Garantie läuft üblicherweise 6 Monate. Sollte der Artikel in dieser Zeit ausfallen, war er wohl doch nicht so einwandfrei. Dann können Sie diesen Artikel kostenlos reparieren oder austauschen lassen. Sollte so ein Ausfall mehrfach auftreten, haben Sie auch meist nach dem dritten (kurz jeweils hintereinander) auftretenden Ausfall die Möglichkeit, den Kauf zu wandeln, also rückabzuwickeln. Sie geben den Artikel zurück, und bekommen das Geld ebenfalls zurück. Wenn dieser Ausfall (auch erstmals) nach den 6 Monaten auftritt, ist es manchmal – je nach Verkäufer – nicht ganz so einfach. Dann müssen Sie – eigentlich – nachweisen, dass der Artikel von Anfang an nicht einwandfrei war. Das kann schwierig werden, weil man fragt sich dann; wenn der Artikel nicht einwandfrei war, warum ist er dann erst nach 6 Monaten oder später ausgefallen? Meistens spricht man aber der Einfachheit halber von einer 2 jährigen Garantie. Und meistens gibt es auch bei der Abwicklung keine Probleme. Aber meistens ist eben nicht immer!

Neuen Artikel einfach (wortlos) zurück geben?

Artikel, welche vor Ort, also lokal in einem Geschäft gekauft wurden, können üblicherweise nicht einfach so (auch nicht innerhalb 14 Tagen) zurück gegeben werden. Dies hängt damit zusammen, dass man sich den Artikel ja ansehen konnte, oder der Artikel extra für Sie bestellt wurde. An so einem Auftrag, oder auch Vertrag muss man sich also (fairerweise) halten. Manchmal hat man jedoch Glück, wenn man im Geschäft bekannt ist, und/oder nett fragt. Dann kann man den Artikel manchmal auch zurück geben.

Anders ist es im sogenannten Onlineshopping. Dort kann man sich den Artikel ja nicht live ansehen. Hier hat man in aller Regel ein min. 14 tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Bei der Rückgabe bekommt man den bezahlten Betrag zurück. Dieser muss aber eigentlich dann auch schon wirklich bezahlt sein. Eine eventuelle Rechnung kann man also auch nicht einfach so lange offen lassen, weil man sich denkt, man gibt den Artikel eh zurück.

Vielen Dank Ihnen für´s lesen. Ihr/Eurer Jürgen Blumenkamp

Hier noch ein ein Link mit interessanten Inhalten;

Autor: Jürgen B.

IT Fachmann, und weltoffener Techniker; gegen Rassismus, für Vielfalt, für Alternative Energie, für E Mobilität.

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